Datum: 28.04.2023
Ort: Stadthaus
der Stadt Augustusburg
Beginn: 19:10
Uhr
Ende: 20:17 Uhr
Geladen: 119
Vereinsmitglieder
Teilnehmer: 73
Vereinsmitglieder
Gast: einige
Gäste
Versammlungsleiter:
Swen Müller (Vorsitzender)
Protokollführerin: Manuela Zapel
(Schriftführerin)
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung
6 Wochen vorher im
Schaukasten ausgehangen + Postversand
Damit ist die
Mitgliederversammlung beschlussfähig.
2.1. Beschluss der Tagesordnung
Zustimmung: Einstimmig beschlossen
3. Geschäftsbericht per 31.12.2022
4. Rechenschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2022
Sehr verehrte Vereinsmitglieder, liebe Gartenfreunde,
der heutige Rechenschaftsbericht soll der Prüfung und
Entlastung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung dienen und zugleich
in die Zukunft blicken.
Zunächst möchte ich auf das vergangene Geschäftsjahr
zurückschauen.
Im letzten Jahr ist es uns wieder gelungen, in den Anlagen
notwendige Reparaturen und Verschönerungen erfolgreich durchzuführen. In der
Anlage Höckericht wurde die Teichentwässerung mit viel Aufwand in Stand
gesetzt. Besonderer Dank gebührt hier neben unserem Bernd Schirmer, den
Gartenfreunden Robby Mai und Jens Queitsch.
Außerdem gab es Havarien im unteren Bereich der Anlage. Diese
konnten zwar notdürftig repariert werden. Für dieses Jahr ist allerdings noch
eine aufwendige Sanierung mit Erneuerung der unterirdisch verlegten Stromkabel
notwendig.
In der Anlage der Morgensonne konnte ebenfalls die
Teichanlage gründlich gereinigt werden und die Risse in der Staumauer wurden
beseitigt. Dank gilt hier den Gartenfreunden Christoph Müller und Freimut
Köhler. Auch wurden die Hochbehälter gereinigt. Hier gilt unser Dank den
Gartenfreunden Heinz Ludwig, Wiko Walzcak und Roland Zschüttig. Ebenfalls
konnte mit Hilfe der Firma Lohr und einigen Gartenfreunden, alte Freileitungen
demontiert werden. Das große Tor zur Festwiese wurde grundlegend erneuert. Hier
möchten wir lobend unseren Gartenfreund Heinz Ludwig erwähnen, der maßgeblich
daran beteiligt war. Im Übrigen wird es zukünftig für dieses Tor ein neues
Schließsystem geben. Das Tor wird in Zukunft immer verschlossen sein. Jeder
Pächter, der den Parkplatz an der Festwiese nutzen möchte, kann sich dafür
einen entsprechenden Schlüssel gegen Kaution von 5,00 € vom Anlagenleiter
aushändigen lassen. Die Pächter der Morgensonne II, die bereits einen Schlüssel
besitzen, brauchen keinen, da der vorhandene Schlüssel auch an dem großen Tor
passt. Das große Tor ist ab 1. Juni nach der Ein- und Ausfahrt zu schließen und
verschließen.
Außerdem ist geplant im laufenden Geschäftsjahr sämtliche
Schaukästen in allen Anlagen zu erneuern.
Der neu angeschaffte Rasentraktor ist eine große
Erleichterung für die Anlagen und leistet gute Dienste. Hier nochmal der
Hinweis an die Anlagenleiter, dass der Rasentraktor nach Absprache mit dem
Anlagenleiter Morgensonne I Herrn Udo Lippmann, für alle Anlagen zur Verfügung
steht. Der Traktor ist 80cm breit und passt somit durch alle Gartentore und ist
auch für das Mähen der Wege in der Anlage Höckericht geeignet. Damit kann auch
umgangen werden, dass privater Strom für die Pflege der Gemeinschaftsanlagen verwendet
werden muss. Außerdem ist die Maschine mit einem Mulch kit ausgerüstet, so dass
fast keine Abfälle zur Entsorgung entstehen. Zur Pflege der
Gemeinschaftsanlagen, stehen in jeder Anlage Maschinen und Geräte zur
Verfügung, die unabhängig vom elektrischen Strom betrieben werden können. Diese
sollten vorzugsweise benutzt werden, da der Verein nicht in der Lage ist für
privat genutzten Strom zu entschädigen.
Auch der Einsatz der Container in den Anlagen wurde von
vielen Gartenfreunden genutzt. Deshalb wird es auch in diesem Jahr eine
ähnliche Aktion geben.
In allen Anlagen wurde eine Vielzahl von Arbeitseinsätzen
durchgeführt. Bei allen die sich da wieder beteiligt haben, möchte ich mich
hier im Namen des Vorstandes und der Anlagenleiter herzlich bedanken.
In der letzten Mitgliederversammlung wurde beschlossen, dass
ab diesem Geschäftsjahr Pächter, die das 80. Lebensjahr vollendet haben von den
Arbeitsstunden befreit sind, ich bitte Sie jedoch darum, dieses mit Ihrem
Geburtsdatum auf Ihren Stundenkarten zu vermerken und diese trotzdem mit dem
Zählerstand zum 30.11.2023 in den Anlagenbriefkasten zu werfen.
Liebe Gartenfreunde und Gartenfreundinnen, es ist kein
Geheimnis, dass unser Verein im ländlichen Raum unter erheblichen Leerstand
leidet und das Angebot an Pachtgärten höher ist als die Nachfrage. Alle
Mitglieder sind deshalb aufgefordert, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, für unsere
Kleingärten-Anlagen zu werben. Aber es gibt auch positive Beispiele. Ich möchte
deshalb die Gelegenheit nutzen, unsere neuen Gartenfreunde Christiane Siegel,
Norman und Melanie Hänel, Familie Preuß/Jandt und Uwe Barthel, Herzlich willkommen zu heißen. Ich wünsche
mir, dass die jungen Gärtner von allen unseren Mitgliedern mit Rat, Tat und
Toleranz in unserer Gemeinschaft aufgenommen werden.
Der Vorstand hat bereits damit begonnen sein Augenmerk auf
die Gewinnung weiterer neuer Vereinsmitglieder zu legen. Dazu wird die Webseite
des Vereins in neue Hände gelegt und gründlich überarbeitet. Unser neues
Mitglied, Herr Uwe Barthel ist vom Vorstand mit dieser Aufgabe betraut worden.
Für Vorschläge oder Beiträge zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an
mich.
Im Vergangenen Geschäftsjahr hatten wir keinen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und bleiben desshalb auch weiterhin
steuerfrei. Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde für die nächsten 3 Jahre
bestätigt.
Vom Finanzamt, dem Regionalverband und dem Landratsamt
erhielten wir die entsprechenden Bescheide.
Der Vorstand ist im
vergangenen Jahr zu 5 Vorstandsitzungen zusammengekommen. Außerdem trafen sich
einzelne Vorstandsmitglieder immer wieder mit mir, um Aufgabenspezifische
Probleme zu besprechen und effektive Lösungen herbeizuführen. Die neuen
Anlagenleiter, welche mit heutigem Tag ihre Arbeit aufnehmen, wurden bereits an
die Aufgaben herangeführt und mit der Vorstandsarbeit vertraut gemacht. Ich
bitte die Anlagenleiter nach Kräften zu unterstützen und ihnen ihr Ehrenamt
nicht unnötig schwer zu machen. Die Kontaktdaten finden sie demnächst in den
Schaukästen.
Unter
anderem konnte die Rechnungslegung erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.
Es wurden 118 Rechnungen erstellt. Bis auf einige wenige Ausnahmen, die aber
bereits korrigiert wurden, ist es gelungen die Rechnungslegung zu
automatisieren. Für jedes Vereinsmitglied ist ein digitales Konto erstellt
worden. Wer dieses einsehen möchte, wendet sich bitte an Frau Zapel. Leider
mussten auch 22 Zahlungserinnerungen und 7 Mahnungen verschickt werden. Die
Rechnungslegung versetzt den Verein erstmals in die Lage, teils seit Jahren
bestehende offene Forderungen einiger zahlungsunwilliger Pächter notfalls
gerichtlich beizutreiben. Dabei handelt es sich um Außenstände von ca. 3600,-
€, die nun angemahnt werden konnten. Teilweise konnten dadurch bereits
Ratenzahlungsvereinbarungen geschlossen werden.
Ich weiß,
dass die Vielzahl der Mitglieder den Verein nur als Mittel zum Zweck betrachten
und die Mitgliedschaft als notwendiges Übel in Kauf nehmen, um ihren
Kleingarten günstig pachten zu können. Unser besonderer Dank gilt desshalb den
Vereinsmitgliedern, die mit viel Engagement, Kraft und Zeit den Verein am Leben
erhalten und mitgestalten.
Im nächsten
Jahr steht die Wahl zum Vorstand des Vereins an. Ich werde für die Position des
Vorsitzenden höchstwahrscheinlich nicht erneut zur Verfügung stehen.
Bewerbungen aus den Reihen der Mitglieder für den Vorstand nehmen wir gerne ab
sofort entgegen. Bewerbungen oder Wahlvorschläge sind schriftlich beim Vorstand
einzureichen.
Im März
fand die Jahreshauptversammlung des Regionalverbandes der Gartenfreunde
Freiberg statt. Ich habe den Kleingartenverein Augustusburg e.V. gemeinsam mit
unsrer Schriftführerin, Frau Zapel vertreten. Dort wurde unter anderem eine
Erhöhung der Verbandsabgabe um 05,00 € auf 25,00 € zum 01.01.2024 beschlossen.
Wir haben im Interesse unserer Mitglieder gegen diese Beschlussvorlage
gestimmt, allerding waren wir die einzigen Gegenstimmen.
Der
Vorstand wird in den nächsten Vorstandssitzungen intensiv prüfen, ob und in
welchem Umfang die Mitgliedschaft des Vereins im Regionalverband sinnvoll und
notwendig ist oder ob gegebenenfalls ein Austritt aus dem Dachverband erfolgen
sollte.
Liebe
Vereinsmitglieder, liebe Gartenfreunde, Werte Gäste
Ich werde weiterhin,
und ich spreche hier auch im Namen des Vorstandes, den Verein nach Kräften
voranbringen und zum Wohle der Mitglieder leiten und führen. Ich bitte dabei um
Ihr Mittun und ihre Unterstützung. Wir sind jederzeit für Anregungen und Vorschläge
offen. Vielen Dank.
5. Kassenbericht
Gesamteinnahmen: 16706,58 €
Gesamtausgaben: 19415,60 €
Rücklagen des Vereins wurden in Höhe von 2028,51 € entsprechend dem
Nachtragshaushalt vom 22.06.2022 in Anspruch genommen.
6. Bericht der Revisionskommission
- Buchführung für das Geschäftsjahr 2021/2022 wurde geprüft
- Keine Beanstandungen bei den Bank- und Kassenbelegen
- Kassenbestand ist in Ordnung
- Entlastung durch die Mitgliederversammlung wird durch die Revisionskommission beantragt
7. Diskussion zu den Berichten
Frau Elschner fragt nach wie die Position Aufwandsentschädigung zustande kommt.
Der Vorsitzende erklärt, das Aufwandsentschädigungen pro Person in Höhe von 50,00€/jährlich am Ende des Geschäftsjahres an die Mitglieder des Vereinsvorstandes für die ehrenamtliche Tätigkeiten ausgezahlt werden. Außerdem wird bei der Jahresabschlussversammlung des Vorstandes ein Abendessen im Rahmen der Aufwandsentschädigung bezahlt. Herr Mai gab zu bedenken, dass der Betrag von 50,00 € jährlich für die viele Arbeit, die der Vorstand leistet, sehr niedrig ist.
8. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2022
Zustimmung: Einstimmig beschlossen
9. Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 2024
Zustimmung: 71
Gegenstimmen: 2
10. Aussprache und Diskussion zur Einhaltung der Satzung des Vereins
Der Vorsitzende Herr Müller bittet die Mitglieder zukünftig mehr Augenmerk auf die Einhaltung der Satzung zu legen. In der Vergangenheit ist aufgefallen, dass einige Mitglieder die Satzung nicht kennen oder bewusst nicht einhalten. Deshalb sollen folgende Punkte der Satzung besprochen werden:
§ 8 Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist verpflichtet:
a) diese Satzung, den abgeschlossenen Kleingartenpachtvertrag und die Gartenordnung einzuhalten und sich nach diesen Grundsätzen innerhalb des Vereins zu betätigen.
b) die Beschlüsse des Vereins anzuerkennen und aktiv für die Erfüllung zu wirken,
d) Die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Gemeinschaftsleistungen in Form von Arbeitsstunden bei Arbeitseinsätzen pro Gartenjahr zu erbringen.
Für nicht erbrachte Gemeinschaftsleistungen ist die von der Mitgliederversammlung beschlossene Ablösesumme zu entrichten,
Änderungen bedürfen der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
Herr Müller erklärt, dass die im Gartenjahr fälligen Stunden auch immer im laufenden Geschäftsjahr geleistet werden müssen. Es ist nicht möglich, mehr geleistete Stunden für das kommende Gartenjahr gut zu schreiben. Wir sind dankbar für jede Arbeitsstunde, die geleistet wird, es ist allerdings nicht möglich, diese zu bezahlen. Einige Mitglieder leisten mehr als 100 Stunden im Jahr. Das alles zu bezahlen, ist dem Verein wirtschaftlich nicht zuzumuten. Jede Stunde zur Verschönerung oder Erhaltung unserer Anlagen, die mehr gemacht wird, als die Satzung als Pflicht vorsieht, ist ehrenamtlich und unentgeltlich.
e) für jede beabsichtigte Baumaßnahme einen schriftlichen Antrag mit einer zeichnerischen Darstellung einzureichen, der die Zustimmung des Vorstandes erfordert,
f) mit dem Bau, der Erweiterung oder Veränderung von Bauten oder baulichen Anlagen erst dann zu beginnen, wenn die Zustimmung des Vorstandes schriftlich vorliegt.
Der Vorsitzende führt dazu aus: Bei der Begehung der Anlagen musste leider festgestellt werden, dass in vielen Gärten – vor allem in der Anlage Höckericht – in enormen Umfang gebaut und umgebaut wird, ohne dass dem Vorstand auch nur ein einziger Antrag vorliegt. Frau Zapel weist darauf hin, dass immerhin ein Antrag gestellt wurde, allerdings auch erst nach Beendigung der Baumaßnahme. Herr Müller führt weiter aus, dass alle Bauten oder Umbauten die zukünftig ohne die Genehmigung des Vorstandes erfolgen, ausnahmslos zurück gebaut werden müssen. Swimmingpools oder Planschbecken werden maximal bis 1,20m Durchmesser geduldet. Kleintierhaltung ist in allen Gärten verboten. Einzige Ausnahme sind bis zu 2 Laufenten pro Parzelle zur Schneckenbekämpfung. Auch dies ist genehmigungspflichtig! Frau Rohnke fragt nach, ob Sie denn ihr Kaninchen mit in den Garten bringen kann, wenn sie es abends wieder mit nach Hause nimmt. Es ist natürlich jederzeit möglich, Haustiere mit in den Garten zu bringen, so lange Nachbarn dadurch nicht belästigt werden.
h) bei Wohnungswechsel innerhalb eines Monats die Änderung seiner Anschrift dem Vorstand mitzuteilen. Das Gleiche gilt für sonstige Kontaktdaten wie Telefon, Fax oder E-Mail. Sämtliche Schriftstücke des Vereins gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte Adresse gerichtet sind.
Herr Müller führt aus, dass Nachforschungen zu neuen Wohnanschriften nicht gerade kostengünstig sind und diese auch sehr zeitaufwendig. Wir bitten deshalb bei Wohnungswechsel und sonstigen Änderungen den Vorstand zeitnah zu unterrichten.
i) an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
Ich möchte nochmal zum Ausdruck bringen, dass ich mich sehr über die zahlreiche Teilnahme an der heutigen Mitgliederversammlung freue und darauf hinweisen, dass die Teilnahme an Mitgliederversammlungen für alle Mitglieder obligatorisch ist.
§ 9 Vereinsstrafen
(3) Folgende Strafen kommen zur Anwendung:
- Verwarnung,
- Befristeter Ausschluss von der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen,
- Ordnungsgeld bis zur dreifachen Höhe des Mitgliedsbeitrages,
- Ausschluss
Herr Müller weist darauf hin, dass bisher vom Mittel der Vereinsstrafen abgesehen wurden. Zukünftig werden wir diese Praxis überdenken. Die Satzung ist von der Mitgliederversammlung beschlossen worden und daher anzuwenden.
§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft
(2) Der Austritt kann gegenüber dem Vorstand schriftlich mit einer Frist zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
Hierzu wird nochmals erläutert, dass die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres, d.h. bis zum 30.11. für das kommende Geschäftsjahr möglich ist. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, so dass die Kündigung des laufenden Geschäftsjahres bis zum 30.08. vorliegen muss.
Abschließend wird gebeten, dass alle Mitglieder sich mit der Satzung vertraut machen und diese einhalten.
11. Vorlage des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023
Es werden zusätzlich im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 1.500,00 € aus den Rücklagen des Vereins für die Erneuerung von Elektrohauptleitungen in der Anlage Höckericht benötigt.
12. Beratung und Beschluss über Nachtragshaushalts 2023
Einstimmig beschlossen.
13. Beratung und Beschluss über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf 20,00€ / Jahr ab 2024
Der Vorstand bittet die Mitgliederversammlung einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ab dem Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen. Durch die anhaltende Inflation ist es nicht mehr möglich, die Vereinsgeschäfte ohne zusätzliche finanzielle Mittel aufrechtzuerhalten.
7 Gegenstimmen. Antrag beschlossen mit Mehrheit der Mitglieder.
14. Mitteilung über die Anpassung des Strompreises um 0,15 € auf 0,52 € ab 2023
15. Verabschiedung des Anlagenleiters MS I Matthias Oehme
16. Beschlussfassung zu den von den Mitgliedern eingereichten Anträgen.
Es wurden keine Anträge von Mitgliedern eingereicht. Auch im Laufe der Mitgliederversammlung wurden keine Anträge von Mitgliedern gestellt.
17. Information zur Grundsteuer B
Die Mitglieder wurden darüber informiert, dass die Fragebogen ausgefüllt an die Stadtverwaltung Augustusburg gegeben wurden.
18. Schlusswort durch den Vorsitzenden
Ich bedanke mich nochmal die rege Teilnahme und wünsche allen einen guten Nachhauseweg
Unser Motto für die Zukunft: zusammen – gemeinsam – vereint“:
Drei Anlagen – Ein Verein