Liebe Vereinsmitglieder,
in Anbetracht einiger Rückfragen zur Berechnung des Strompreises für die Parzellen, wird folgendes mitgeteilt:
Der Strompreis, der den Pächtern in Rechnung gestellt wird, setzt sich zusammen aus
- dem Preis pro kwh, den der Grundversorger, dem Verein, für das vergangene Geschäftsjahr in Rechnung gestellt hat.
- den vom Grundversorger berechneten Grundpreis – aufgeteilt auf alle Abnehmer
- der Verein betreibt zur Verteilung innerhalb der Gartenanlagen eigene Stromnetze, welche instandgehalten und gewartet werden müssen, außerdem entstehen hier Durchleitungsverluste. Auch diese Kosten sind auf den Preis pro kwh umgelegt.
Der Vorstand beurteilt anhand der Abschlagsforderungen, der Endabrechnungen des Grundversorgers und den Kosten für die Verteilung des Stroms in den Anlagen, den Strompreis, der den Pächtern im laufenden Geschäftsjahr in Rechnung zu stellen ist, jedes Jahr neu. Dieser Preis wird jeweils in der Mitgliederversammlung zur Jahreshauptversammlung entsprechend mitgeteilt. Der Vorstand berücksichtigt dabei, dass den Pächtern keine zu hohen Kosten entstehen, allerdings muss der Preis pro kwh so festgelegt werden, dass dem Verein keine Rückstände entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Müller