Liebes Vereinsmitglied,
heute senden wir Ihnen die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung zu. Die Versammlung ist notwendig, weil zur Jahreshauptversammlung am 15.03.2024 die erforderliche Mehrheit der Mitglieder zur Wahl des Vorstandes nicht anwesend war. Für die Wahl des Vorstandes ist nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB erforderlich, dass die Mehrheit der Vereinsmitglieder anwesend ist. Wir bitten Sie deshalb dringend, an der außerordentlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Falls die Wahl des Vorstandes erneut, nicht möglich sein sollte, würde das höchstwahrscheinlich zur Auflösung des Vereins oder zur Verwaltung des Vereins durch einen externen Verwalter (Amtsverweser) führen, was mit erheblichen Kosten für den Verein verbunden wäre. Diese Kosten müssten dann entsprechend auf die Vereinsmitglieder umgelegt werden. Falls es zur Auflösung des Vereins kommt, wären damit sämtliche Unterpachtverträge gegenstandslos. Außerdem steht für die Wahl bisher noch kein Kandidat für den 1. Vorsitzenden zur Verfügung. Im erweiterten Vorstand ist die Stelle als Schriftführer neu zu besetzen. Alle Vereinsmitglieder werden aufgefordert hierzu entsprechende Vorschläge und Bewerbungen zeitnah einzureichen.
Bitte bringen Sie unbedingt den Mitgliedsausweis und die Einladung zur Veranstaltung mit. Die Mitgliedsausweise benötigen Sie als Stimmkarten. In der Mitgliederversammlung wird die Wahl des Vorstandes und der Finanzprüfer, sowie die Ernennung des erweiterten Vorstandes erfolgen. Stimmberechtigt sind ausschließlich Vereinsmitglieder.
Wahlvorschläge können noch bis zum 10.05.2024 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß §8 Abs. (i) der Satzung des Kleingartenvereins Augustusburg e. V., jedes Vereinsmitglied verpflichtet ist, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Das unentschuldigte Fernbleiben gilt als Verstoß gegen die o. g. Satzung.
Mit freundlichen Grüßen